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Versandhandel aus dem Ausland

6. November 2018
Image Versandhandel aus dem Ausland

Ab dem 1. Januar 2019 und um eine Wettbewerbsverzerrung mit Schweizer Unternehmen zu beseitigen, (ausländische) Unternehmen, die Postsendungen aus dem Ausland in der Schweiz tragen, die derzeit nicht steuerpflichtig sind. Import, unterliegt der Mehrwertsteuer in der Schweiz, wenn sie einen Umsatz von mindestens CHF 100'000 mit Kunden mit Sitz in der Schweiz, mit solchen Arten von Sendungen.


Sie sind Kunde in der Schweiz und kaufen (regelmäßig) im Internet Waren, die Ihnen aus dem Ausland zugestellt werden? Vergewissern Sie sich, dass Ihr ausländischer Lieferant die Bedingungen einhält, damit Sie nicht die doppelte Mehrwertsteuer zahlen.

Sind Sie ein ausländisches Unternehmen, das in der Schweiz sich registrieren lassen muss? Wir sind für die Registrierungsverfahren in der Schweiz zuständig und handeln als Steuervertreter.


Adresse

Lausannegasse 38
1700 Freiburg

 

Kontakt

Tel: +41 79 239 29 08
igut@hombergertva.ch
Kontaktformular

 

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