Aktuelles - Blog

Vorsicht - Risiko! Steuernachfolge bei (Teil-)Betriebsübernahmen

von Ivo Gut | 4. Dezember 2020
Image Vorsicht - Risiko! Steuernachfolge bei (Teil-)Betriebsübernahmen

Das Bundesgericht hat in einem Entscheid im Februar 2020 die mehrwertsteuerliche Haftung bei Betriebsübernahmen neu beurteilt (BGE 2C_923/2018). Die Konsequenzen dieses Urteils sind sehr einschneidend: Auch wer nur einen Teilbetrieb mit Aktiven und Passiven übernimmt, haftet solidarisch für die Mehrwertsteuerschulden,die in der Vergangenheit beim übertragenden Unternehmen auf diesem Betriebsteil angefallen sind, In der Praxis bedeutet dies, dass der Übernehmende vor der Übernahme - beispielsweise im Rahmen der due-diligence - prüfen muss, ob der Übertragende die MWST korrekt abgerechnet und bezahlt hat. Unternehmen, deren Berater und Banken, welche solche Übernahmen begleiten, tun gut daran, solche Risiken von Spezialisten prüfen zu lassen.


Adresse

Lausannegasse 38
1700 Freiburg

 

Kontakt

Tel: +41 79 239 29 08
igut@hombergertva.ch
Kontaktformular

 

Restez informé

Newsletter