Vor allem im Bereich des Gemeinwesens ist die Mehrwertsteuer komplex. Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, hat den Gemeinwesen Steuererleichterungen gebracht, sofern sie verstanden und umgesetzt werden.
Mit langjähriger Erfahrung im Bereich des Gemeinwesens sind wir in der Lage, Ihnen im Dschungel der Mehrwertsteuer zu helfen. Wir zeigen Ihnen nicht nur, wo sich Risiken befinden, sondern zeigen Ihnen auch, was nicht steuerbar ist, damit Sie nicht zuviel Mehrwertsteuer zahlen. Als Gemeinwesen sind Sie verpflichtet, die Mehrwertsteuer korrekt zu behandeln, d.h. dafür zu sorgen, dass alle Dienstleistungen, die die Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerpflicht erfüllen, registriert werden, aber auch dafür zu sorgen, dass Sie Ihren Steuerzahlern - sei es als Lieferant oder als Empfänger - nicht mehr Mehrwertsteuer zahlen, als tatsächlich fällig ist.
Wenn eine dieser Fragen auf Sie zutrifft, dann kontaktieren Sie uns, damit wir Ihre MWST-Situation gemeinsam prüfen können.