Ausländische Unternehmen

Üben Sie geschäftliche Aktivitäten in der Schweiz aus? Tätigkeiten wie Montagen, Softwareinstallationen, Reparaturen, Arbeiten an Immobilien etc. lösen Ihre Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz aus. Auch Importe im Wert von über 100'000 Franken, welche unter die Kleinbetragsregelung des Zolls fallen, führen dazu, dass Sie sich in der Schweiz mehrwertsteuerlich registrieren lassen müssen. Falls Sie Ihre Kunden von allen Zoll- und Steuerangelegenheiten frei halten wollen, können Sie sich auch freiwillig registrieren lassen. Die Eintragung für die MWST in der Schweiz setzt für ausländische Unternehmen die Bestimmung eines Fiskalvertreters voraus.

 

Unser Angebot

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Eintragung und der Abwicklung der MWST in der Schweiz:

  • Prüfung, ob Ihr Unternehmen steuerpflichtig wird
  • Eintragung in das Register der Steuerpflichtigen
  • Obligatiorische Fiskalvertretung
  • Erstellen und Einreichen der MWST-Abrechnungen
  • Auf Wunsch Beantragung eines Zoll-Abrechnungskontos
  • Beantragung von Unterstellungserklärungen
  • Begleitung von Kontrollen durch die Eidg. Steuerverwaltung
  • Beratung in allen MWST-Fragen
  • Führen von Rechtsverfahren
  • Löschung aus dem MWST-Register

 

Adresse

Lausannegasse 38
1700 Freiburg

 

Kontakt

Tel: +41 79 239 29 08
igut@hombergertva.ch
Kontaktformular

 

Restez informé

Newsletter